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Immer häufiger sieht man Elektrofahrräder im Straßenverkehr. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland über eine Million E-Bikes verkauft.
Damit sind zur Zeit etwa 4,5 Millionen dieser Drahtesel auf deutschen Straßen unterwegs. So angenehm diese leicht motorisierte Art der Fortbewegung auch ist: das Risiko besteht auch bei geringem Tempo, dass der Radfahrer einen Unfall verursacht. Zum Beispiel, wenn er ins Schlingern gerät und an einem stehenden Auto einen Kratzer hinterlässt oder einen Fußgänger verletzt.

Die zweite böse Überraschung könnte bald darauf folgen. Denn womöglich sind die Unfallschäden gar nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Wurde ein Vertrag schon vor Jahren abgeschlossen, als Elektrofahrräder noch nicht üblich waren, muss der Verursacher eines Unfalls schlimmstenfalls aus eigener Tasche Schadenersatz leisten.

So sinnvoll es grundsätzlich ist, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen: Sie ist kein Sicherheitspolster, auf dem man sich auf Jahre hinaus ausruhen kann. Denn so wie sich die Welt verändert, so verändern sich auch die Risiken und die Versicherungen, die sie abdecken. Deshalb empfehlen wir jedem Versicherten, die eigene PHV von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

Zum einen, ob die vertragliche Leistung noch zu der aktuellen Lebenssituation passt und zum anderen, ob die für einen Schadensfall vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht. Spätestens nach fünf Jahren Laufzeit lohnt sich so gut wie immer ein Wechsel in eine neue Haftpflichtversicherung. Diese kostet ungefähr das gleiche Geld und bietet bessere Konditionen.

Nicht nur Elektrofahrräder fallen unter den Versicherungsschutz, auch Risiken im Internet sind heute abgedeckt. Damit sind Versicherte gegen die wirtschaftlichen Folgen geschützt, wenn sie nichtsahnend eine E-Mail weiterleiten, die mit einem Virus infiziert ist. Oder wenn sie ihren Computer nicht ausreichend vor einem Trojaner geschützt haben, so dass er zu einer folgenschweren Attacke auf andere Systeme missbraucht wird.

Auch wer sich eine Drohne zulegt, sollte wieder einmal einen Blick in seinen Vertrag werfen. Nur in neueren Policen sind Schäden durch Drohnen, beispielsweise wenn sie auf ein Autodach stürzen, abgesichert. Es sei denn, das Fluggerät ist groß und schwer und besitzt eine Kamera, dann ist eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung von nöten.

Da sich die Leistungspakete stark unterscheiden, sollte jeder Drohnenbesitzer bei seinem Versicherer nachfragen und sich bestätigen lassen, dass sein Modell tatsächlich unter seine Haftpflichtversicherung fällt.

Neben den vereinbarten Leistungen sollten auch die Versicherungssummen beachtet werden. Ältere Verträge bieten oft nur Entschädigungen von drei oder fünf Millionen Euro. Dies kann zu wenig sein, wenn bei einem Unfall ein Mensch verletzt wird und der Unfallverursacher für Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder gar Rentenzahlungen aufkommen muss. Zehn Millionen Euro sollte die Entschädigungshöhe mindestens betragen, am besten noch mehr. Das kostet oft nur einpaar Cent mehr. Hier sollte man keine Abstriche machen.

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