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Wer ein Studium aufnimmt und damit die Grundlage für seine spätere berufliche Tätigkeit schafft, bildet das, was Ökonomen landläufig als Humankapital bezeichnen. Welche Bedeutung steckt aber hinter diesem Begriff? Ganz einfach: Wer gesund ist, etwas gelernt hat und arbeiten kann und will, der besitzt Humankapital. Er kann in der ihm verbleibenden Lebensarbeitszeit daraus Einkommen erwirtschaften. Er wandelt das Humankapital sozusagen im Zeitverlauf in reales Kapital (sprich Einkommen) um. Humankapital ist also nichts anderes als das Produkt (nicht die Summe) aus Ausbildung, restlicher Lebensarbeitszeit und Gesundheit. Das Humankapital eines gesunden Zahnarztes ist also zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit am größten. Es beläuft sich zu diesem Zeitpunkt auf etwa 5– 10.000.000 €. Aus der Mathematik wissen wir, dass ein Produkt insgesamt „Null“ ist, wenn nur ein Faktor „Null“ ist. Wer also nicht mehr arbeiten kann oder will, wer keine Ausbildung hat oder wer nicht gesund ist, dessen Humankapital ist gleich „Null“. In diesem Fall ist man nicht mehr in der Lage, Realkapital, sprich Einkommen zu generieren.

Die Ausbildung und die restliche Lebensarbeitszeit kann von jedem von uns selbst bestimmt werden. Einzig die Gesundheit kann nicht vollständig von uns selbst beeinflusst werden. Gegen Krankheit kann man sich zwar nicht versichern, aber gegen die Folgen derselben und damit gegen den mit Krankheit verbundenen Verlust seines Humankapitals, der ein existenzielles Risiko darstellt.

Existenzieller Risikofaktor Unfall
Zahnärzte sind Handwerker, wenn auch akademisch ausgebildete. Sie sind also auf die volle Funktionsfähigkeit ihrer Hände angewiesen. Wer während des Studiums der Zahnmedizin einen Unfall erleidet, durch den er Bewegungseinschränkungen der Handgliedmaßen oder gar den Verlust derselben erleidet, ist als Zahnarzt nicht mehr brauchbar und kann sein Studium an den Nagel hängen. Wertvolle Lebensarbeitszeit geht verloren. Eine neue Ausbildung muss begonnen werden. Der weitsichtige und verantwortungsvoll planende Student der Zahnmedizin verfügt daher über eine Unfallversicherung mit einer speziellen Gliedertaxe. Diese leistet im Bedarfsfall einen hohen Einmalbeitrag, z. B. 200.000 €, mit dem die neuen Ausbildungskosten und der Ausfall an Lebensarbeitseinkommen kompensiert werden können.

Existenzieller Risikofaktor Berufsunfähigkeit
Kommt es gar noch schlimmer und wird durch Krankheit oder Unfall sogar eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (auch für andere Berufstätigkeiten als die des Zahnarztes) herbeigeführt, dann droht ein finanzielles Desaster. Hier hilft einzig und alleine der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten. Verschiedene Versicherer bieten den Studenten der Zahnmedizin und Medizin heutzutage die Möglichkeit, sich ab Studienbeginn gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern. Auch wenn die Rentenleistung auf ein maximales Niveau von monatlich 2.000 €beschränkt ist, so wird hierdurch doch immerhin die Notwendigkeit des Sozialhilfebezugs vermieden.<<<

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