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Die bekannt gewordenen Verluste der Bayerischen Versorgungskammer in Höhe von über 565 Millionen Euro haben viele Medizinerinnen und Mediziner aufhorchen lassen. Auch wenn diese Summe im Verhältnis zum Gesamtvermögen der Versorgungseinrichtung steht, macht sie eines deutlich: Selbst große, professionell gesteuerte Versorgungssysteme sind nicht vor erheblichen Einzelrisiken geschützt. Gerade deshalb rücken Fragen nach Transparenz, Risikostreuung und der eigenen Einflussmöglichkeit auf die Altersvorsorge erneut in den Fokus. Vor diesem Hintergrund gewinnen Diskussionen über freiwillige Beiträge, ergänzende Vorsorgelösungen und alternative Strategien an Bedeutung. Im Folgenden werden die zentralen Fakten, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie praktikable Handlungsoptionen sachlich eingeordnet – mit dem Ziel, Orientierung zu geben und fundierte Entscheidungen auf Basis belegbarer Informationen zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
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- Die Millionenverluste der Bayerischen Versorgungskammer im Überblick
- Sollten Ärzte jetzt freiwillige Beiträge überdenken?
- Handlungsempfehlungen und Checkliste für Ärzte
- Fazit: Mehr Kontrolle durch Vielfalt und Information
Alles wichtige in Kürze:
- Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet rund 117 Milliarden Euro und ist von US-Immobilienwertverlusten in Höhe von geschätzt 565 Millionen Euro betroffen.
- Freiwillige Beiträge zur Versorgungskammer unterliegen denselben Anlagerisiken wie Pflichtbeiträge; eine Rückerstattung ist laut Satzung ausgeschlossen.
- Für eine stabile Altersvorsorge wird die Kombination von Versorgungswerk, privater Basisrente und gegebenenfalls betrieblicher Altersvorsorge empfohlen.
- Die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen liegen 2026 bei 30.826 Euro pro Person beziehungsweise 61.652 Euro bei Ehegatten; Versorgungswerksbeiträge werden darauf angerechnet.
- Die Riester-Rente ist für Ärztinnen und Ärzte im Versorgungswerk in der Regel nicht förderfähig, die betriebliche Altersvorsorge ist aber auch für angestellte Ärzte nutzbar.
Die Millionenverluste der Bayerischen Versorgungskammer im Überblick
Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet mit einem Anlagevermögen von rund 117 Milliarden Euro und etwa 2,7 Millionen Versicherten eines der größten Versorgungswerke Deutschlands. In den vergangenen Jahren rückten insbesondere die US-Immobilieninvestitionen in den Fokus, nachdem erhebliche Wertverluste bekannt wurden. Die Verlustrisiken in diesem Segment werden aktuell auf rund 565 Millionen Euro geschätzt; frühere Angaben lagen sogar bei bis zu 690 Millionen Euro. Allein im Jahr 2024 mussten bereits Abschreibungen in Höhe von 163 Millionen Euro vorgenommen werden. Schreibt Fokus Online.
Investiert wurde unter anderem in Bürogebäude und Hotels in mehreren US-Metropolen mit einem Gesamtvolumen von etwa 1,6 Milliarden Euro. Die Situation wurde zusätzlich dadurch belastet, dass ein Projektpartner bereits vor Jahren in den USA wegen Steuerbetrugs verurteilt worden war. Neben den wirtschaftlichen Risiken stehen weiterhin gerichtliche Auseinandersetzungen im Raum, deren Auswirkungen auf die Versorgungskammer derzeit noch nicht abschließend bewertet werden können.
Auch wenn die Schadenhöhe im Verhältnis zum Gesamtvermögen begrenzt ist, verdeutlichen diese Entwicklungen, dass selbst große Versorgungseinrichtungen nicht vor Einzelrisiken geschützt sind. Die BVK betont zwar, dass die laufenden Versorgungszusagen nicht gefährdet seien, da das breit gestreute Portfolio im gleichen Zeitraum eine Rendite von rund 3,4 Prozent erzielte. Gleichwohl zeigen die Ereignisse, wie wichtig Transparenz, Risikostreuung und eine regelmäßige Überprüfung von Anlagestrukturen sind.

Auswirkungen auf die Versorgungswerke
Sollten Ärzte jetzt freiwillige Beiträge überdenken?
Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Ärztinnen und Ärzte die Frage, wie sie mit freiwilligen Beiträgen zur Versorgungskammer umgehen sollten. Neben den verpflichtenden Einzahlungen bieten freiwillige Beiträge grundsätzlich die Möglichkeit, die spätere Altersversorgung weiter zu erhöhen. Die Erfahrungen mit den US-Immobilieninvestitionen zeigen jedoch, dass auch diese zusätzlichen Einzahlungen denselben Anlagerisiken unterliegen wie das übrige Versorgungskapital.
Im Fall größerer Verluste oder struktureller Probleme besteht laut Satzung kein individueller Anspruch auf Rückerstattung freiwilliger Beiträge. Über mögliche Ausgleichsmaßnahmen entscheiden ausschließlich die zuständigen Gremien. Die rechtlichen Handlungsspielräume einzelner Mitglieder sind entsprechend begrenzt. Umso wichtiger ist es, vor weiteren freiwilligen Einzahlungen die Regelungen der jeweiligen Versorgungskammer genau zu prüfen und die eigene Abhängigkeit von einem einzigen Vorsorgesystem kritisch zu hinterfragen.
Wer mehr Kontrolle, Transparenz und Flexibilität wünscht, kann ergänzend auf private Vorsorgelösungen wie ETF-Sparpläne oder private Rentenversicherungen setzen. Diese ermöglichen eine freie Auswahl der Kapitalanlage und eine individuellere Steuerung des Risikos. Gleichzeitig erfordern sie eine sorgfältige Analyse von Kosten, steuerlichen Rahmenbedingungen und der persönlichen Risikobereitschaft. Viele Experten empfehlen daher, institutionelle und private Vorsorgeformen bewusst zu kombinieren, um die Altersvorsorge widerstandsfähiger aufzustellen.

Handlungsempfehlungen und Checkliste für Ärzte
Eine tragfähige Altersvorsorge entsteht nicht durch einen einzelnen Baustein, sondern durch das Zusammenspiel verschiedener Vorsorgeformen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der beruflichen Situation, der steuerlichen Ausgangslage und dem gewünschten Maß an Flexibilität ab. Grundsätzlich lassen sich die Vorsorgemöglichkeiten in mehrere Ebenen einteilen, die unterschiedliche Ziele verfolgen.
Zur Basisvorsorge zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke sowie die private Basisrente. Diese Systeme sind steuerlich besonders gefördert und auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet. Sie bilden für viele den stabilen Kern der Altersversorgung, schränken jedoch die individuelle Gestaltung und den Zugriff auf das Kapital deutlich ein. Gerade deshalb lohnt es sich, diesen Bereich bewusst zu ergänzen und nicht isoliert zu betrachten.
In der zweiten Vorsorgeebene stehen staatlich geförderte Zusatzmodelle zur Verfügung. Dazu gehören die Riester-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge. Während die Riester-Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist und nicht allen Berufsgruppen offensteht, bietet die betriebliche Altersvorsorge insbesondere im Angestelltenverhältnis attraktive steuerliche Vorteile. Beide Modelle verfolgen das Ziel, zusätzliche Versorgung aufzubauen, unterscheiden sich jedoch deutlich in Förderlogik, Flexibilität und Verfügbarkeit.
Darüber hinaus gewinnen kapitalmarktbasierte Lösungen zunehmend an Bedeutung. Dazu zählen fondsgebundene Rentenversicherungen ebenso wie der direkte Vermögensaufbau über Fonds oder ETF-Sparpläne. Diese Formen der Vorsorge sind in der Regel nicht oder nur eingeschränkt steuerlich gefördert, bieten dafür aber maximale Transparenz, hohe Flexibilität und die Möglichkeit, den Kapitalstock individuell zu gestalten. Gerade für Anlegerinnen und Anleger mit langfristigem Anlagehorizont können sie ein wichtiges Gegengewicht zu starren Versorgungssystemen darstellen.
In der Praxis führt selten ein einzelner Weg zum Ziel. Entscheidend ist vielmehr, steuerlich geförderte Vorsorgeformen mit frei gestaltbaren Kapitalanlagen sinnvoll zu kombinieren. So lassen sich Sicherheit, steuerliche Effizienz und Renditechancen miteinander verbinden. Welche Rolle dabei die einzelnen Bausteine spielen sollten, hängt stark von der persönlichen Situation ab und davon, welche Gestaltungsspielräume tatsächlich genutzt werden können.
Im nächsten Kapitel wird deutlich, warum gerade für Ärztinnen und Ärzte die Abgrenzung zwischen Versorgungswerk, privater Basisrente und betrieblicher Altersvorsorge eine zentrale Rolle spielt – und weshalb eine bewusste Streuung zwischen kollektivem System und individuell wählbarem Kapitalaufbau entscheidend für langfristige Stabilität ist.

Fazit: Mehr Kontrolle durch Vielfalt und Information
Die aktuellen Entwicklungen bei der Bayerischen Versorgungskammer zeigen, dass selbst große und etablierte Versorgungseinrichtungen nicht frei von Einzelrisiken und strukturellen Fehlentscheidungen sind. Für Ärztinnen und Ärzte ergibt sich daraus eine zentrale Erkenntnis: Eine tragfähige Altersvorsorge sollte nicht ausschließlich auf einer Säule beruhen, sondern bewusst ergänzt und regelmäßig überprüft werden.
In der Basisversorgung (Schicht 1) steht neben dem Versorgungswerk insbesondere die Basisrente (Rürup) als private Alternative zur Verfügung. Sie ist sowohl für freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte als auch für angestellte Mediziner relevant. Steuerlich werden Beiträge zur Basisrente gemeinsam mit den Pflichtbeiträgen zum Versorgungswerk behandelt. Der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt im Jahr 2026 bei 30.826 Euro pro Person bzw. 61.652 Euro bei Ehegatten. Wichtig ist dabei: Die Beiträge zum Versorgungswerk werden auf diesen Freibetrag angerechnet, reduzieren also den zusätzlich nutzbaren Spielraum für eine Basisrente.
Der wesentliche Unterschied zur Ärzteversorgung liegt in der Gestaltungsfreiheit des Kapitalstocks. Während die Anlagepolitik im Versorgungswerk zentral vorgegeben ist, kann der Kapitalaufbau in der Basisrente individuell gestaltet werden. Je nach Tarif ist eine Investition in unterschiedliche Fonds oder ETFs möglich, wodurch Anlagestrategie, Risikoprofil und langfristige Renditeerwartung aktiv gesteuert werden können. Die Rahmenbedingungen der Basisrente sind jedoch klar definiert: Die Leistung erfolgt als lebenslange Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr, eine Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen, und die Verfügbarkeit während der Laufzeit ist stark eingeschränkt. Bei Rentenbeginn unterliegt der Auszahlungsanteil der Besteuerung, im Jahr 2026 beträgt der zu versteuernde Rentenanteil 84 Prozent.
In der zweiten Schicht der Altersvorsorge ergeben sich für Mitglieder eines Versorgungswerks besondere Einschränkungen. Die Riester-Rente ist für Ärztinnen und Ärzte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, nicht förderfähig. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile stehen Versorgungswerksmitgliedern daher in der Regel nicht zur Verfügung. Anders verhält es sich mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte im Versorgungswerk nutzbar ist. Über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds können Beiträge im Jahr 2026 bis zu 338 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei eingebracht werden, mit zusätzlichen steuerfreien Spielräumen unter bestimmten Voraussetzungen. Gerade im Angestelltenverhältnis kann die bAV somit eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Eine durchdachte Altersvorsorge für Ärztinnen und Ärzte besteht aus dem Zusammenspiel von Versorgungswerk, privater Basisrente und – je nach beruflicher Situation – betrieblicher Altersvorsorge. Wer Transparenz schafft, die steuerlichen Rahmenbedingungen kennt und bewusst zwischen kollektivem System und individuell gestaltbarem Kapitalaufbau streut, erhöht langfristig die Stabilität und Flexibilität seiner Altersversorgung. Entscheidend ist nicht die einzelne Lösung, sondern die kluge Kombination mehrerer Bausteine, abgestimmt auf die persönliche Lebens- und Berufssituation.

Für Ihre individuellen Fragen zur Ruhestandsplanung und der Rolle freiwilliger Beiträge steht Ihnen meine Assistenz Christine Hößle gerne per E-Mail an christine.hoessle@meingespraechstermin.de zur Terminvereinbarung mit mir zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für eine diskrete und fachlich fundierte Klärung Ihrer Anliegen.
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